Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: finanzkontrolle-schwarzarbeit

finanzkontrolle-schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist ein Arbeitsgebiet der Bundesfinanzverwaltung - Zoll -, das aus der Fusion der ehemaligen Arbeitsgebiete "Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung" (BillBZ) mit den "Arbeitsmarktinspektionen" (AMI) der Arbeitsverwaltung entstanden sind. Durch gesetzlichen Übergang wurden die Mitarbeiter der AMI - bundesweit etwa 2500 Mitarbeiter - zu Beamten bzw. Angestellten der Zollverwaltung. Insgesamt ist ein Ausbau der FKS auf eine Personalstärke von 7.000 Mitarbeitern bundesweit geplant.

Die FKS gliedert sich in die "Abteilung" mit Sitz in Köln, Gebietsbetreuern bei den einzelnen Oberfinanzdirektionen und den eigentlichen FKS-Sachgebieten bei den einzelnen Hauptzollämtern mit meist mehreren FKS-Standorten. Der innere Aufbau gliedert sich durchgehend in die eigenständigen Arbeitsgebiete "Ahndung", "Prüfungen und Ermittlungen" sowie "Prävention".

Aufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Für diese Aufgabe haben die Beamten in der FKS die Rechte und Pflichten der Beamten des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung und den Status von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Für einzelne Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände hat die FKS den Status der Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten inne.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.